Einhaltung des freien Wettbewerbs
Die Milchwerke Schwaben eG hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene was das Konkurrenzrecht betrifft, um im Rahmen eines freien Wettbewerbs gerechte und lautere Handelsbeziehungen zu führen.
Kampf gegen rechtswidrige Zahlungen und Korruption / Vorteilsgewährung und -annahme
Die Politik der Milchwerke Schwaben eG besteht darin, alle illegalen Zahlungen und illegalen Praktiken jeder Art zu verbieten. Die Beschäftigten der Genossenschaft dürfen weder Vorteile annehmen, noch auf ein Angebot einer Person eingehen, die behauptet, über einen echten oder angenommenen Einfluss auf eine öffentliche oder private Person zu verfügen, und diesen Einfluss für den Abschluss eines Geschäfts oder einer wie auch immer gearteten Entscheidung geltend machen will.
Bestechung lehnen wir ausdrücklich ab. Das Anbieten oder das Gewähren von Vorteilen durch Mitarbeiter an Amtsträger oder Geschäftspartner, potenzielle Geschäftspartner oder sonstige Dritte mit dem Ziel, Aufträge oder andere Vorteile zu erlangen, ist untersagt. Mitarbeitenden der Milchwerke Schwaben eG ist es nicht gestattet, die eigene Position im Unternehmen dazu zu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern oder anzunehmen.
Das Gewähren oder Annehmen von Gelegenheits- oder Höflichkeitsgeschenken (inklusive Essens- oder Veranstaltungseinladungen) ist in einem vernünftigen und symbolischen Rahmen erlaubt. Das Geschenk darf in keinem Fall missverständlich oder eindeutig mit einer Vorteilnahme seitens eines Kunden oder Lieferanten verbunden sein. Wenn das Geschenk sporadisch gemacht wird und nur einen symbolischen Wert hat, wenn es auf transparente Weise geschenkt oder angenommen wird, wenn es Ausdruck von Höflichkeit, guten Sitten und der Achtung anderer Kulturen ist, nur dann wird es von der Milchwerke Schwaben eG gutgeheißen.
Interessenkonflikte
Die Beschäftigten der Milchwerke Schwaben eG sind angehalten, Situationen zu vermeiden, in denen ihr Interesse mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt kommen könnte. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Beschäftigte eine Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Unternehmen hat.
Vertraulichkeit und Nutzung offizieller Informationen
Der Schutz der persönlichen Daten stellt ein grundlegendes Recht dar, das den Personen den Schutz ihrer Privatsphäre sichert. Die Milchwerke Schwaben eG und jeder ihrer Beschäftigten verpflichten sich ganz besonders zur Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Schutz der Personen, Beschäftigte oder Dritte betreffenden Daten.
Jeder Beschäftigte achtet darauf, sensible und/oder vertrauliche Daten zu schützen, die dem Unternehmen gehören und/oder seine Tätigkeiten, seine Strategie, seine Politik, seine Produkte oder sonstiges betreffen, gleichgültig welcher Art und auf welchem Datenträger. So müssen die Nutzer der IT- und Kommunikationssysteme der Milchwerke Schwaben eG ein professionelles und verantwortungsvolles Verhalten an den Tag legen und darauf achten, das positive Bild der Genossenschaft, ihrer Marken und Produkte zu wahren.
Betrug
Jeder Beschäftigte der Milchwerke Schwaben eG muss auf eine verantwortungsvolle Nutzung der Kommunikationssysteme und der Ressourcen der Genossenschaft achten, um ihre Interessen und Aktiva zu erhalten. Die Beschäftigten dürfen in keinem Fall betrügerisch oder unehrlich mit den Gütern, Produkten, Finanzen oder dem guten Ansehen der Milchwerke Schwaben eG umgehen.