Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns oder von unseren Vertretern gemachten Angebote oder uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Unsere Geschäftsbedingungen gellen nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware, zustande.
Nebenabreden oder Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Lieferpflicht
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (zum Beispiel Sturm, Hagel, Trockenheit, Hoch oder Niedrigwasser) oder ähnliche Umstände - auch bei unseren Lieferanten - unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt uns auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten sind wir von unseren Lieferungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn wir die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware getroffen haben und unsere Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt haben. Wir verpflichten uns in diesem Fall, unsere Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Käufer zur Gegenleistung nach Maßgabe von
§ 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Wir werden den Käufer über den Eintritt der oben genannten Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.
Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.
4. Zahlungsbedingungen
Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Kaufpreises hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Schecks, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Käufer Verzugszinsen von 8 %-Punkten über deren jeweiligen geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, für unsere Lieferungen Nachnahme oder Vorkasse zu verlangen.
Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigen wir den Käufer bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigen wir den Käufer spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Dies gilt auch für alle Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen haben oder gegen diesen künftig erwerben. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die im Eigentum des Käufers oder eines Dritten stehen, untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware entspricht; der Käufer verwahrt diese für uns.
Der Käufer hat die uns gehörenden Waren auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Käufer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Veräußert der Käufer Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Käufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Wir können diese Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offenlegen. übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Inkasso
Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt.
7. Mängelrügen, Mängelansprüche
Die Ware ist sofort nach Empfang sowohl auf richtige Menge oder richtiges Gewicht als auch auf Mängel zu überprüfen. Offene Mängel sind innerhalb von 12 Stunden, bei leichtverderblicher Ware (z. B. Milch, Joghurt) innerhalb von 6 Stunden nach Empfang der Ware zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 6 Stunden nach Entdeckung zu rügen.
Für alle anderen Beanstandungen gilt Entsprechendes. In jedem Falle muss die Rüge vor Weitergabe der Ware an Dritte erfolgen. Gerügte Ware ist gesondert zu lagern, bis wir sie überprüft haben. Bei unmittelbarer Belieferung von Abnehmern des Käufers muss sich dieser deren Verletzungen der Untersuchungs- und Rügepflicht zurechnen lassen. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Käufer den Mangel ordnungsgemäß gerügt, so kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt die Ersatzlieferung fehl, insbesondere weil sie mangelhaft ist oder sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, kann der Käufer nach seiner Wahl vorn Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt. Wir haften für Mängelansprüche ein Jahr. Dies gilt nicht in den in Ziff. 8. Satz 2 genannten Fällen. Wir haften nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die wir zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben.
Im Falle des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB unterliegen wir der gesetzlichen Haftung und Verjährung, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.
8. Gesamthaftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen
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der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
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der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
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der Übernahme einer Garantie, z.B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
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der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
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der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags pflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit unsere Haftung nach Ziff. 7. und 8. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Zustellung
Auch bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Kunden nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Kunden vorliegen. Das gleiche gilt, wenn die Kosten für die Zustellung nicht gedeckt werden.
Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz aus schließlich auf Risiko des Empfängers.
10. Versandrisiko
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn die Ware frachtfrei von uns zu liefern ist. Bei Übernahme der Ware durch die Transportfahrzeuge geht das Risiko auf den Käufer über. Sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt, sind wir in der Wahl der Transportart frei. Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.
11. Retouren
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.
12. Leergut/Paletten
Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (zB. Transportbehälter, Kannen und Eimer) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Käufer nach zweckbestimmtem Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Paletten, welche nicht im üblichen Tausch verfahren abgewickelt werden. Einweg-Emballagen werden nicht zurückgenommen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Ausschluss UN-Kaufrecht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ulm (Donau), soweit der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Ist der Käufer Kaufmann, oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so können wir am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
01.05.2014